AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
COURTYARD BY MARRIOTT LINZ
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen
dem Hotel COURTYARD BY MARRIOTT, Linz (im folgenden Hotel genannt) und seinen Auftraggebern, wie
insbesondere für die Durchführung von Veranstaltungen und alle damit zusammenhängenden Lieferungen und
Leistungen an den Auftraggeber sowie für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen, sonstiger Räume,
Vitrinen, Wandflächen und anderer Flächen.
Abweichungen von diesen AGB verpfl ichten das Hotel nur, wenn es diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Der
Auftraggeber anerkennt mit seinem Auftrag ausschließlich die AGB des Hotels, auch wenn seiner Anfrage oder
Bestellung anders lautende Bedingungen beigefügt waren. Alle Angebote des Hotels sind freibleibend, wenn sie nicht
ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
2. Veranstaltungsvertrag
Der Veranstaltungsvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Der Inhalt
dieser Auftragsbestätigung ist bindend. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn
sie durch das Hotel schriftlich bestätigt werden. Wird dem Hotel nach Annahme eines Auftrages die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers zweifelhaft, so ist es berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Auftraggeber nicht unverzüglich
bereit erklärt, Vorauszahlung zu leisten oder ausreichende Sicherheiten zu bieten.
3. Garantie der Teilnehmer/Stornierungen
3.1. Der Auftraggeber ist verpfl ichtet, bei jenen Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden sollen, dem Hotel
bis spätestens drei Arbeitstage vor dem Veranstaltungsbeginn die genaue Zahl der teilnehmenden Personen
bekanntzugeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter jedenfalls in Rechnung gestellt.
Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken und Tabakwaren werden dem Auftraggeber zusätzlich
verrechnet.
3.2. Sollte die garantierte Personenanzahl um mehr als 5 % überschritten werden, wird sich das Hotel nach Kräften
bemühen, die gewünschte Speisenfolge einzuhalten; eine dahingehenden Verpfl ichtung des Hotels besteht jedoch
nicht. Bei Schwankungen ab 20% der angegebenen Teilnehmerzahl nach oben oder unten ist das Hotel berechtigt, eine
Raumänderung vorzunehmen. Sollten sich die Schwankungen in der angeführten Höhe erst später als zwei
Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn herausstellen, ist das Hotel zudem berechtigt – sofern es keinen geeigneten
freistehenden Raum zur Verfügung hat – vom Vertrag zurückzutreten.
3.3. Im Falle der Stornierung des Veranstaltungsvertrages durch den Auftraggeber hat dieser – je nach dem Zeitpunkt
der Stornierung - folgende Kosten zu tragen:
* Stornierung zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 100% der Raumkosten
zuzüglich 35% des zu erwartenden Mindest-Speisenumsatzes (= Menüpreis Bankett x Mindest- Personenanzahl);
* Stornierung zwischen der 3. Woche und 3 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 100% der Raumkosten
zuzüglich 60 % des zu erwartenden Mindest-Speisenumsatzes;
* Stornierung weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 100% der Raumkosten zuzüglich
100% des Mindest-Speisenumsatzes.
Die angeführten Stornierungskosten kommen unabhängig davon zum Tragen, ob das Hotel den gebuchten Raum
anderweitig vermieten kann bzw. der Schaden auf Seiten des Hotels geringer ist.
4. Vom Auftraggeber mitgebrachte Speisen und Getränke
Ohne schriftliche Genehmigung des Hotels dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumierung in das Hotel
gebracht werden. Das Hotel behält sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein angemessenes Entgelt in
Rechnung zu stellen.
5. Nachtzuschlag
Für Abendveranstaltungen, die nach 24.00 Uhr andauern, ist für jede angebrochene Stunde € 26,50 pro benötigtem
Servicemitarbeiter als Sonderzuschlag für Personalkosten zu bezahlen.
6. Raummiete
Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie das vom Auftraggeber
gewünschte Mobiliar, soweit im Hotel vorhanden. Wird vom Auftraggeber am Veranstaltungstag eine Änderung der
vorhandenen Bestuhlung in den bereitgestellten Räumlichkeiten gewünscht, ist das Hotel berechtigt, pro Mitarbeiter und
Stunde € 26,50 in Rechnung zu stellen. Technische Geräte sowie deren Energiebedarf sind in den vereinbarten
Raummieten nicht enthalten.
7. Technische Einrichtungen/Durchführung einfacher technischer Arbeiten
7.1. Soweit das Hotel für den Auftraggeber technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für die Durchführung der
Veranstaltung beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Dieser haftet für die pflegliche
Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus
der Überlassung der Einrichtungen frei, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit des Hotels vorliegt.
7.2. Für die Durchführung einfacher technischer Arbeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Auftraggebers
berechnet das Hotel pro Technikerstunde € 40,00.
8. Wertsachen
Der Auftraggeber ist für die korrekte und sichere Aufbewahrung von ihm eingebrachter Gegenstände und
Ausstellungsstücke jeder Art selbst verantwortlich und gegebenenfalls versicherungspfl ichtig; das Hotel übernimmt
keine diesbezügliche Haftung.
9. Benutzung des Hotelnamens
Zeitungsanzeigen und Veröffentlichungen betreffend im Hotel stattfi ndende Veranstaltungen welcher Art auch immer,
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Zeitungsanzeige oder Veröffentlichung ohne vorherige
Zustimmung des Hotels, so hat dieses das Recht, die Veranstaltung abzusagen; darüber hinaus behält sich das Hotel
das Recht auf Geltendmachung allfälliger Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche ausdrücklich vor.
10. Optionen
Optionsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist ist das Hotel berechtigt, die
Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten.
11. Haftung
11.1. Der Auftraggeber haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige
Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind. Auf Verlangen des Hotels hat der
Auftraggeber den Abschluß geeigneter Haftpflicht- versicherungen nachzuweisen. Um Beschädigungen der Wände zu
vermeiden, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände nur mit schriftlicher Zustimmung des
Hotels gestattet. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, daß insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen
Anforderungen entspricht.
11.2. Das Hotel haftet für die durch seine Tätigkeit entstandenen Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Den Veranstalter trifft für das Vorliegen dieser Verschuldensgrade die Beweislast. Für beigezogene Dritte haftet das
Hotel darüber hinaus nur, wenn es ein Auswahlverschulden trifft. Der Schadenersatzanspruch ist mit der Höhe des
vereinbarten Entgeltes beschränkt.
12. Kündigung durch das Hotel
Das Hotel ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos durch einseitige schriftliche Erklärung an
den Auftraggeber zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt etwa vor, wenn
* der Auftraggeber gegen wesentliche Bestimmungen der AGB verstößt,
* die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet,
* der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet ist sowie
* im Falle höherer Gewalt.
Der Auftraggeber ist zur Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche nicht berechtigt.
13. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise des Hotels verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und aller Abgaben. Eine etwaige Erhöhung
der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und der Durchführung der Veranstaltung 120 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor,
Preisänderungen vorzunehmen.
Die Rechnung des Hotels ist binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Ändert der Auftraggeber seine Postadresse und kann die Rechnung nicht zugestellt werden, ändert sich die Fälligkeit
der Rechnung nicht. Der Auftraggeber ist in jedem Fall verpfl ichtet, seine aktuelle Postadresse bekannt zu geben.
Postsendungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse werden somit dort wirksam zugestellt. Vorauszahlungen sind
zur Sicherstellung der Räumlichkeiten notwendig, Höhe und Anzahlungszeitraum hängen von der Art der Veranstaltung
und der Kreditwürdigkeit des Auftragnehmers (vgl. Punkt 2.) ab. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung berechnet das
Hotel die gesetzlichen Verzugszinsen.
14. Entsorgung von Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Plastik, etc.) das vom Auftraggeber für Konferenzen, Ausstellungen,
Präsentationen, etc., angeliefert wird, muß von diesem entsorgt bzw. abtransportiert werden. Sollte über die übliche
Endreinigung hinaus eine zusätzliche Reinigung der vom Auftraggeber benützten Räumlichkeiten notwendig sein, ist der
Auftraggeber verpfl ichtet, die damit verbundenen Kosten zu bezahlen. Sollte der Auftraggeber das Hotel mit der
Entsorgung von Verpackungsmaterial, wie Kartonagen, Holzkisten, Styropor, Plastik, etc. beauftragen, wird ihm ein
Pauschalbetrag von € 51,00 in Rechnung gestellt.
15. Musikveranstaltung
Für Musikveranstaltungen hat die AKM-Anmeldung durch den Auftraggeber zu erfolgen.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem Vertrag zwischen dem Hotel und dem
Auftraggeber ergeben, einschließlich seines Zustandekommens und seiner Gültigkeit unterliegen der Gerichtsbarkeit
des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz, Österreich. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich materielles
österreichisches Recht anwendbar.
17. Erfüllungsort
Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Erfüllungsort der Sitz des Hotels.
18. Salvatorische Klausel
Ist ein Teil dieser Bestimmungen nichtig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzen,
welche dem wirtschaftlichen Sinn der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.








